Google Maps und Earth dürfen den Garten eines Frankfurter Hausbesitzers nicht mehr in 3D zeigen – das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Grund: Die Luftbilder zeigen auch Bereiche, die von der Straße aus gar nicht einsehbar sind. Für alle, die ihr Haus bei Street View schon verpixeln ließen, ist das eine echte Lücke im eigenen Schutz.

Was das Gericht genau entschieden hat

Der Kläger hatte schon früher erreicht, dass sein Haus bei Google Street View und Apple Look Around unkenntlich gemacht wird. Die dreidimensionalen Luftbildaufnahmen in Maps und Earth zeigten seinen rückwärtigen Gartenbereich aber weiterhin aus beliebigen Winkeln – zoombar, drehbar, komplett einsehbar. Das Landgericht Frankfurt stufte das als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein (Az.: 2-03 O 388/25, Urteil vom 24.09.2026): Der geschützte private Rückzugsbereich ende nicht an der Haustür, sondern umfasse das gesamte befriedete Grundstück.

Entscheidend für die Richter: Die Bilder entstehen durch unangekündigte Überflüge aus großer Höhe. Bewohner haben also keine Chance, sich vorher zu schützen, anders als etwa beim Verdecken des Vorgartens für eine Streetview-Kamera auf Augenhöhe. Google hatte mit Informationsfreiheit und dem “Abenteuergeist” seiner Nutzer argumentiert – das Gericht hielt die bloße Neugier für nicht schutzwürdig genug, um in die Privatsphäre einzugreifen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen. Ein pauschales Verbot aller 3D-Luftbilder privater Grundstücke folgt daraus nicht automatisch, aber die Blaupause für weitere Klagen liegt jetzt vor – zumal das Urteil der gegenteiligen Linie eines Gerichts in Itzehoe aus dem Jahr 2020 widerspricht.

Für euch heißt das: Wer sein Haus bisher nur bei Street View verpixeln ließ, hat den Garten von oben trotzdem offen gelassen. Ein eigener Antrag auf Unkenntlichmachung bei Google lohnt sich jetzt erst recht, auch wenn Google nicht verpflichtet ist, jede Anfrage sofort umzusetzen.

Ehrlich gesagt überrascht mich, dass es so lange gedauert hat, bis ein Gericht den Unterschied zwischen Straßenblick und Vogelperspektive mal konsequent durchdenkt. Bis zur Rechtskraft würde ich aber nicht drauf warten – wer sensibel ist, stellt den Antrag jetzt, unabhängig vom Ausgang der Berufung. Wer grundsätzlich wissen will, welche Daten über ihn sonst noch unkontrolliert weiterwandern, findet dazu auch Hinweise in unserem Artikel zum Opt-out bei der KI-Analyse von Kleinanzeigen-Chats.