Amazon Prime Preiserhöhung: BGH erklärt Klausel unwirksam
Der BGH kippt Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022. 17 Millionen Kunden können auf alte Preise zurückfallen — so prüft ihr eure Ansprüche.

Der Bundesgerichtshof hat am 1. Oktober Amazons Preiserhöhung für Prime-Abos in Deutschland für unwirksam erklärt (Az. III ZR 205/25). Rund 17 Millionen deutsche Prime-Kunden waren betroffen — wer seit September 2022 mehr zahlt, könnte Geld zurückbekommen.
Amazon hatte die monatliche Gebühr damals von 7,99 auf 8,99 Euro angehoben, die Jahresgebühr stieg von 69 auf 89,90 Euro. Eine ausdrückliche Zustimmung holte das Unternehmen nicht ein. Die Verbraucherzentrale NRW klagte: Die AGB-Klauseln seien so verwirrend formuliert, dass Kunden nicht erkennen konnten, ob sie der Erhöhung widersprechen oder nur kündigen durften. Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gaben der Verbraucherzentrale recht, Amazon ging in Revision — und scheiterte jetzt auch in Karlsruhe.
Was bedeutet das Urteil für euch?
Amazon hat angekündigt, den Beitrag „vorübergehend" für alle Kunden zu senken, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. Betroffene sollen vor dem nächsten Zahlungstermin informiert werden. Für die Rückforderung bereits gezahlter Mehrbeträge läuft eine separate Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW beim OLG Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Wer mitmachen will, kann sich kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko ins Klageregister eintragen.
Das Urteil hat Signalwirkung weit über Amazon hinaus: Der österreichische Verbraucherschutzverein VSV führt bereits ähnliche Verfahren gegen Netflix, Apple TV und Wow. Wer intransparente AGB nutzt, um Abo-Preise stillschweigend zu erhöhen, dürfte es künftig deutlich schwerer haben — ähnlich wie Disney+ bei seinen jüngsten AGB-Änderungen.
Ehrlich gesagt finde ich es bemerkenswert, dass Amazon die Sache durch drei Instanzen gezogen hat. Die Klauseln waren offensichtlich schwammig, alle Gerichte sehen das identisch. Gut für alle, die jetzt auf einfacherem Weg ihr Geld zurückbekommen können.